Meister-BAföG / Existenzgründungserlass

Wenn Sie an der Fachakademie für Augenoptik in Hankensbüttel einen Meisterkurs besuchen, können Sie auf Antrag „Meister-BAföG“ beziehen.

Spielen Sie jetzt bereits mit dem Gedanken sich selbständig zu machen, dann lohnt sich vielleicht auch ein Blick auf den Existenzgründungserlass.

Beispiel: Förderung Meisterkurs

Lehrgangsgebühr

        11.199,00 €

Zuschuss Meister-BAföG (30,5 %, nicht zurückzahlbar)

-       3.415,70 €

Rückzahlbares Darlehen bei Nichtbestehen

(innerhalb einer Karenzzeit von 2 bis max. 6 Jahren zins-/tilgungsfrei)

=      7.783,30 €

NEU: Leistungskomponente

Nach Bestehen der Prüfung werden 25% des noch nicht getilgten Darlehens erlassen!

-        1.945,83 €

Rückzahlbares Darlehen

=      5.837,47 €

Existenzgründungserlass (bei Schaffung von 2 Stellen max. 66 %, bei einer Stelle 33%; nicht zurückzahlbar)

-       3.852,73 €

Restdarlehen

=      1.948,74 €

 

Voraussetzungen:

Um ein Meister-BAföG zu erhalten müssen die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

- Anmeldung zu einem Meisterkurs an der Fachakademie

- Abgeschlossene Berufsausbildung

- Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit (für andere Staatsangehörige gelten teilweise Sonderregelungen)

Förderungsart:

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. Dieser Anteil muss nicht zurückgezahlt werden. Wird die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen, werden 25% des bis dahin noch nicht getilgten Darlehens erlassen. Bei dem restlichen Betrag handelt es sich um ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Die Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden werden pauschal mit 113 € je Kind je Monat bezuschusst.

Notwendige Kosten für die Anfertigung des Prüfungsstückes (Meisterstück) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

Konditionen:

Die Darlehen für den Maßnahmebeitrag bzw. für das Meisterstück sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren (längstens jedoch sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen und innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen.

Existenzgründungserlass:

Gründen oder übernehmen Geförderte innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, werden auf Antrag max. 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen, wenn sie die Abschlussprüfung bestanden haben und spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben, von denen zumindest eine Person nicht nur geringfügig beschäftigt sein darf. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen bei Beantragung des Darlehensteilerlasses noch bestehen.

Wenn der oder die Geförderte ein Unternehmen gründet und dauerhaft mindestens einen weiteren Arbeitsplatz schafft, können 33% des Restdarlehens erlassen werden.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Meister-BAföG erhalten Sie hier: www.meister-bafoeg.info

Unter der Telefonnummer 0800/6223634 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine gebührenfreie Hotline zum „Meister-BAföG“ an.

Bei dieser Darstellung handelt es sich um ein Beispiel. Auf Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Garantie gegeben werden.