Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Fachkräftebedarf der Unternehmen fördert das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in KMU. Ziel ist es dabei Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Gefördert werden die Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Das Seminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebststätte in Schleswig-Holstein haben.
Gezahlt wird ein Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus den zuwendungsfähigen Seminarkosten und - sofern der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme freistellt- aus den pauschalierten Lohnkosten während der Freistellung. Durch die Anrechnung der pauschalierten Lohnkosten können bis zu 100 % der Seminarkosten bezuschusst werden.
Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat der Arbeitgeber 55 % der Seminarkosten zu tragen, die restlichen 45 % können bezuschusst werden.
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.