Das Urteil des BGH hat endgültig geklärt, der Augenoptiker darf optometrisches Screening durchführen!
Seit langem sucht man in der Augenoptik Methoden, um mehr über das visuelle System herauszufinden. Die reine Refraktionsbestimmung liefert keine umfassende Aussage über die visuellen Gegebenheiten eines Kunden. Der Einfluss von physiologischen und patholigischen Zuständen ist bei einer vollständigen Beratung im Augenoptikerbetrieb von großer Bedeutung.
Um diese Zustände mit zu erfassen, wurden Screeningtests entwickelt, die mit geringem Zeitaufwand die Risikofaktoren für bestimmte Fehlfunktionen und Erkrankungen herausfiltern.
In diesem Seminar werden unter anderem in Theorie und Praxis foldenge Themen vermittelt:
Kurs 1: Samstag, 18.02.2012 - Sonntag, 19.02.2012
Kurs 2: Samstag, 20.10.2012 - Sonntag, 21.10.2012
Das Seminar erstreckt sich über insgesamt 2 Tage (Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr; 16 Unterrichtsstunden).
Olaf Müller, staatlich geprüfter Augenoptiker und Augenoptikermeister
410,00 € inkl. Übernachtung und Frühstück
(Einzelzimmerzuschlag 15,00 € pro Nacht)
(Preise für Innungsmitglieder; für Nicht-Innungsmitglieder auf Anfrage!)
Die Unterbringung erfolgt in unserem Gästehaus in Wittingen.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen beschränkt.
Falls wir Ihr Interesse nun geweckt haben, können Sie gleich hier die Anmeldung ausfüllen und an uns senden.